Ein ordnungsgemäßer Pächterwechsel läuft wie folgt ab:
- der bisherige Pächter teilt dem Vorstand mit, dass er seinen Garten abgeben möchte und kündigt seinen Pachtvertrag
- der zukünftige Pächter meldet sich beim Vorstand
- für die Parzelle wird ein Wertgutachten erstellt, die Kosten trägt der bisherige Pächter
- der neue Pächter unterschreibt den Pachtvertrag beim Vorstand
- der bisherige Pächter und der zukünftige Pächter einigen Sie auf eine Ablösesumme für die ggf. vorhandene Laube und die Bepflanzungen und schließen einen Kaufvertrag; die Summe kann vom Wertgutachten abweichen
Von einem Verkauf eines Gartens ohne Abstimmung mit dem Vorstand ist abzusehen, da der Käufer nicht zwingend als neuer Pächter vom Vorstand akzeptiert werden muss. Sollte der Käufer nicht als neuer Pächter akzeptiert werden, kann der Verpächter die Entfernung der Laube von der Parzelle auf Kosten des Käufers erwirken.
