Regeln

Ruhezeiten

Montag – Samstag von 13:00 bis 15:00
Sonntags und Feiertags ganztägig

In den genannten Zeiten ist die Benutzung von Hand- und Motorrasenmähern, sowie anderen geräuschentwickelnden Geräten untersagt.

Wegunterhaltung

Jeder Gärtner ist verpflichtet, den seinen Garten umgebenden Weg bis zur halben Breite stets sauber und begehbar zu halten.

Befahrung der Gartenwege mit dem KFZ

Ein Befahren der Gartenwege mit dem Kfz ist möglich.

Samstags ist das Befahren der Anlage von 8 bis 18 Uhr gestattet. Sonn- und Feiertags gilt ein generelles Fahrverbot in der Anlage. Sondergenehmigungen sind über den Vorstand regelbar.

Befahren ist nur zulässig, wenn der Boden nicht durchnässt ist und nur außerhalb der Frostperiode.